Empfänger von Pflegegeld müssen halbjährlich (bei Pflegegrad 4 und 5 einmal je Quartal) eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI durch eine Pflegefachkraft in Anspruch nehmen. Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen...
Sie erhalten abschließend eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten wir an die Pflegekasse weiter. Die Informationen unterliegen der Schweigepflicht.
Schulungen in der Häuslichkeit vermitteln dem pflegenden Umfeld Ihnen gezielte Fertigkeiten und praktische Tipps, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder zu verbessern. Die Themen stimmen wir im Vorfeld speziell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Die Kosten werden durch Ihre Pflegekasse übernommen.